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Löschung eines Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei online erledigen

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Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Bei Aufgabe der Aalfischerei

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

Teaser

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
  • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
  • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
  • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.

An wen muss ich mich wenden?

Obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein und eine Registriernummer besitzen.
  • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume  (LLUR)

Fachlich freigegeben am

10.08.2022