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Fundbüro für Tiere

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Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.

Was sollte ich noch wissen?

Um schnell und angemessen reagieren zu können, benötigen die zuständigen Stellen wichtige Informationen. Bitte halten Sie daher immer folgende Informationen bereit:

  • Angaben zum Tier
    • Um welche Tierart handelt es sich?
    • Ist das Tier verletzt? Falls ja, welche Verletzungen hat das Tier?
  • Angaben zum Fund
    • Datum und Uhrzeit
    • Fundort
    • Angebunden, freilaufend oder Unfall
  • Angaben zur eigenen Person
    • Vor‐ und Nachname
    • Vollständige Anschrift
    • Telefonnummer

Wollen Sie sich als geeignete Person oder Stelle - in der Regel als Tierheim - anerkennen lassen und finanzielle Zuwendungen zur Verwahrung der Fundtiere beantragen, so wenden Sie sich schriftlich (formlos) an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder die örtlichen Tierheime

Teaser

Wenn Sie Ihr Haustier vermissen, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wer ein Tier findet und die Halterin/den Halter des Tieres nicht kennt, hat dies unverzüglich einer der zuständigen Stellen mitzuteilen.