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Förderung als Träger oder Trägerin für Alphabetisierungskurse online beantragen

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Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Alphabetisierungskurse anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal- und Sachkosten erhalten.

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Leistungsbeschreibung

Mit dieser Aktion werden Kurse für deutschsprechende, gering literalisierte Erwachsene gefördert, sowie eine Beratung, Information zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Akteuren der Arbeitswelt.

Teaser

Wenn Sie Ihren Sitz oder Ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und Alphabetisierungskurse anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für Ihre Personal- und Sachkosten erhalten.

Verfahrensablauf

Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Alphabetisierung und Grundbildung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.

  • Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
  • In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.

Auswahl der Projektträger:

  • Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/-innen des Ministeriums für Allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
  • Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

Investitionsbank Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Projektträger, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben sowie über eine Anerkennung gemäß schleswig-holsteinischem Weiterbildungsgesetz und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag
  • Projektbeschreibung
  • gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Fachlich freigegeben am

26.04.2023