ESF Plus – Förderung von Projekten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen online beantragen
Förderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.
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Weiter ohne AnmeldungWelche Unterlagen werden benötigt?
- Hauptantrag
- Projektbeschreibung
- gegebenenfalls weitere Anlagen gemäß den ergänzenden Förderkriterien
Rechtsgrundlage
- ESF Plus Verordnung – VERORDNUNG (EU) 2021/1057
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates – VERORDNUNG (EU) 2021/1060
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schles-wig-Holstein für die Förderperiode 2021–2027 des ESF Plus
- Ergänzende Förderkriterien des Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holsteins Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus
Leistungsbeschreibung
Mit modellhaften Projekten (Ideenwettbewerben) werden Arbeitslose und Langzeitarbeitslose unterstützt, um arbeitsmarktrelevante Qualifikationen und Teilqualifikationen zu vermitteln. Dazu gehören eine ganzheitliche sozialpädagogische Beratung und Begleitung, auch unter Berücksichtigung des privaten und familiären Umfeldes.
Teaser
Förderung von Konzepten zur Integration von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die Bürgergeld beziehen.
Verfahrensablauf
Sie reichen den Projektantrag online unter „Fördermittelantrag Innovative Wege in Beschäftigung“ auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein ein.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- In Ausnahmefällen können Sie den Projektantrag in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de anfordern und per Post einreichen. Zusätzlich zum Papierantrag senden Sie den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Auswahl der Projektträger:
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreter/innen des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde unter Anwendung eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein übernimmt als Bewilligungsbehörde die abschließende Antragsbearbeitung und erstellt die Bewilligungsbescheide für die ausgewählten Vorhaben.
- Sie erhalten die Förderung ebenfalls von der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Zuständige Stelle
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Referat 50 „Aktive Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarktförderung, Europäischer Sozialfonds“.
Voraussetzungen
Projektträger, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben und über die notwendige Infrastruktur und Erfahrung mit der Zielgruppe verfügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist wiederkehrend möglich, die jeweilige Antragsfrist kann den ergänzenden Förderkriterien entnommen werden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht