Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen online melden und in das digitale Anbieterverzeichnis eintragen lassen

Sicherer Login zum Bürgerportal über das Serviceportal Schleswig-Holstein

Wenn Ihr Unternehmen im digitalen Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingetragen ist, Sie aber keine Postdienstleistungen mehr erbringen, müssen Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit melden.

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Die Bundesnetzagentur führt seit dem 19.07.2024 ein digitales Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis Post).

Als Anbieter von Postdienstleistungen sind Sie verpflichtet, der Bundesnetzagentur unverzüglich zu melden, wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen. Die Bundesnetzagentur löscht dann Ihren Eintrag im digitalen Anbieterverzeichnis.

Teaser

Wenn Ihr Unternehmen im digitalen Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen bei der Bundesnetzagentur eingetragen ist, Sie aber keine Postdienstleistungen mehr erbringen, müssen Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit melden.

Verfahrensablauf

  • Wenn Sie die Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen beenden, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur unverzüglich mitteilen.
  • Die Beendigungsmitteilung reichen Sie genau wie den Antrag auf Eintragung in das Anbieterverzeichnis und die Änderungsmitteilung online ein.
  • Die Bundesnetzagentur löscht Ihre Eintragung als Anbieter von Postdienstleistungen aus dem digitalen Anbieterverzeichnis.

Voraussetzungen

  • Sie beenden Ihre Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen.
  • Sie sind im digitalen Anbieterverzeichnis eingetragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wenn Sie die Beendigung Ihrer Tätigkeit mitteilen, müssen Sie keine Dokumente einreichen.
  • Optional können Sie zum Beispiel die Gewerbeabmeldung mitsenden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Löschung aus dem Anbieterverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Beendigung der Tätigkeit als Anbieter von Postdienstleistungen unverzüglich der Bundesnetzagentur melden.

Bearbeitungsdauer

Die Bundesnetzagentur prüft Ihre Meldung umgehend. Anschließend erfolgt eine entsprechende Löschung im digitalen Anbieterverzeichnis.

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Referat 314