Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis gem. § 24 FeV

Sicherer Login zum Bürgerportal über das Serviceportal Schleswig-Holstein

Sie können Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oderC1E auf Antrag um 5 Jahre verlängern.  

Als Gast weitermachen

Weiter ohne Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen werden nur noch befristet ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist daher maximal 5 Jahre gültig. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern. 

Teaser

Sie können Ihre Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oderC1E auf Antrag um 5 Jahre verlängern.
 

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C, CE C1 oder C1E.
  • Ihre Fahrerlaubnis läuft in weniger als 6 Monaten ab. 
  • Sie können Ihre körperliche und geistige Eignung nachweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Passfoto 
  • Nachweis über Ihr Sehvermögen
    • darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
  • Nachweis Ihre körperliche und geistige Eignung
    • darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
       

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

24.04.2023

Was sollte ich noch wissen?