Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren (BF 17)
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
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Weiter ohne AnmeldungWelche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
- gegebenenfalls: mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
- Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
- Antragsformular für jede Begleitperson
Leistungsbeschreibung
Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:
- Sie nehmen am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil.
- Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.
Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.
Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.
Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:
- ein Bußgeld
- ein Punkt im Fahreignungsregister
- die Verlängerung der Probezeit
- die Anordnung eines Aufbauseminars
Teaser
Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.
Voraussetzungen
Um am "Begleiteten Fahren ab 17" teilzunehmen, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
- Die Ausbildung können Sie bereits mit 16,5 Jahren beginnen.
- Wenn Sie die theoretische und praktische Prüfung absolviert haben, bekommen Sie eine Prüfbescheinigung. Die Prüfungsbescheinigung ersetzt bis zu Ihrem 18. Geburtstag den Führerschein. Diese müssen Sie bei jeder Fahrt mit sich führen, da sie zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis fungiert.
- Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
- Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
- Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet,
- Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.
Welche Gebühren fallen an?
Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Was sollte ich noch wissen?
Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.